Ab dem ersten anerkannten Pflegegrad übernehmen wir für Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen und rechnen diese direkt mit Ihrer Pflegekasse ab:
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Sie haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €, den Sie flexibel für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen können. Nicht genutzte Beträge verfallen spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.
Pflegesachleistungen (ab 01. Januar 2025)
Mit Pflegesachleistungen finanzieren Sie ambulante Pflegedienste direkt über die Pflegekasse. Ihre monatlichen Höchstbeträge:
Pflegegrad | Sachleistungs-budget |
---|---|
1 | 0 € |
2 | 796 € |
3 | 1 497 € |
4 | 1 859 € |
5 | 2 299 € |
Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % § 45a SGB XI)
Pflegegrad 2–5: Bis zu 40 % Ihres Sachleistungsbudgets können Sie für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln:
Pflegegrad | Max. Umwandlungsbetrag |
---|---|
2 | 318,40 € |
3 | 598,80 € |
4 | 743,60 € |
5 | 919,60 € |
Der umgewandelte Betrag mindert Ihren Sachleistungs- bzw. Pflegegeldanspruch um den gleichen Betrag.
Gemeinsames Jahresbudget (ab 01. Juli 2025)
Ab dem 1. Juli 2025 steht Ihnen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3 539 € zur Verfügung.
Unsere Leistungen & Abrechnung
- Stundenlohn: 38 € pro Betreuungsstunde
- Anfahrt: 7 € pauschal innerhalb von Remscheid
- Betreuungszeiten: Mo–Fr, 08:00–16:00 Uhr
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Kontakt
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir beraten Sie individuell und erstellen ein unverbindliches Angebot.